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Info zur Rechtsschutzversicherung Kleingartenvereine

Mitteilung des Landesverbandes zum Haftungsausschluss für die Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Regionalverbände

 

Sollte ein Kleingartenverein keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die das Pacht- und Vereinsrecht abdeckt, muss dieser Kleingartenverein alle daraus entstehenden rechtlichen Kosten und Gebühren selbst tragen!

Um die entstehenden Kosten zu verhindern, stellen wir unseren Mitgliedsverbänden einen bestehenden Rahmenvertrag Rechtsschutz zur Verfügung.

 

Sollte ein Verein eine eigene Rechtsschutzversicherung nicht über den Verband abgeschlossen haben, ist dringend darauf zu achten, dass das Pachtrecht mitversichert ist.

 

Aus der Verantwortung, die sich aus den in der Regel bei den Bezirks-, Kreis-, Stadt- bzw. Regionalverbänden liegenden Verantwortlichkeiten (Zwischenpachtverträge) für die angepachteten Flächen ergeben, ist dieser Rechtsschutz dringend zu empfehlen.

 

Die über den Rahmenvertrag vergünstigten Konditionen sind ausschließlich an die Mitgliedschaft in unserem Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V. gebunden.

 

Quelle: Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V.

gez. i.A. Olaf Weber

Verbandsmitteilung 7/2023

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 10. Mai 2023

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