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Photovoltaik: Im Kleingarten erlaubt?

Der BKD (kleingarten-bund.de) gibt folgende Erklärung ab: 

In fast allen Vereinen und Verbänden stellt man sich die Frage nach der Zulässigkeit von Photovoltaik im Kleingarten. Grundsätzlich gilt dabei: Wo bisher keine Stromversorgung zulässig war, wird auch Photovoltaik nicht für eine zukünftige Zulässigkeit sorgen. Das heißt auch: Grundsätzlich ist der Einsatz von Photovoltaik zur Versorgung der Kleingartenparzelle mit Arbeitsstrom möglich, die Versorgung einer Laube mit Strom ist im Regelfall jedoch ausgeschlossen; ganz gleich auf welchem Wege dieser Strom erzeugt wird (Sonderfall: bestandsgeschützte Stromversorgung einer Laube).

Nach Abwägung all der oft komplexen Sachverhalte vor Ort dürfte es für Vereine und verpachtende Verbände oftmals sinnvoller sein, über die Installation einer Gemeinschaftsanlage auf einer Gemeinschaftsfläche nachzudenken. Die Nutzung des Vereinsheimdaches könnte am Ende viel eher zu ökonomisch und ökologisch sinnvollen Lösungen führen, die die finanziellen Spielräume des Vereins und damit seiner Mitglieder verbessern. Auch hier sind zahlreiche komplexe Fragen und Abwägungen vor Projektbeginn unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu leisten. Diese Herangehensweise führt aber mit größerer Wahrscheinlichkeit zu einem ökonomischen und ökologischen Ertrag, der sowohl die Mühe als auch die notwendige Risikoabwägung lohnt.

 

Angefügt zum Downloaden:

Photovoltaik im Kleingarten?

2024-02_Photovoltaik-im-Kleingarten_Grundei_vollstaendige-Fassung.pdf (kleingarten-bund.de)

 

Quelle und Text: Photovoltaik: Die richtigen Fragen können nur vor Ort gestellt werden – BKD (kleingarten-bund.de)

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Veröffentlichung

Sa, 23. März 2024

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