NEU - Transparenzregister - Gesetzliche Änderung der Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine
Es liegt nun ein gesetzlich vereinfachter Antrag auf Gebührenbefreiung von der jährlichen Führungsgebühr für das Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz (GwG) für 2021 und zukünftige Jahre vor.
Sie können sich den Antrag hiermit downloaden
(Datei: Vereinfachter Gebührenbefreiungs-Antrag)
Seit kurzem erhalten Vereine bzw. Verbände einen Gebührenbescheid für die Führung im Transparenzregister. Eingetragene Vereine und Verbände sind verpflichtet, für ihre Eintragung in das Transparenzregister jährlich eine Gebühr zu zahlen:
Für das Jahr 2017 = 1,25 €, ab Jahr 2018 = 2,50 € und ab dem Jahr 2020 = 4,80 € jährlich.
Es gibt die Möglichkeit, für das laufende Jahr eine Befreiung von den Gebühren zu beantragen, vorausgesetzt der Verein verfolgt gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke und ist als steuerbegünstigt anerkannt.
Weiterführende Informationen zum Thema von den Rechtsanwälten Karsten Duckstein und
Patrick R. Nessler finden Sie in den Downloads.
Der Landesverband prüft noch einmal mit unserem Rechtsanwalt, Herrn Duckstein, den Sachverhalt.
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